Die Einführung der Rente mit 63 wird durch die zu erwartende Frühverrentung wesentlich teurer als bisher angenommen. Die Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums greifen viel zu kurz und täuschen über die wahren Kosten des Rentenpakets hinweg.
Autor: Prof. Dr. Reinhold Schnabel
ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen.
Kurzarbeit bremst Strukturwandel
Zweifelsohne ist Kurzarbeit ein probates Mittel, um einen starken, konjunkturell bedingten Auftragsrückgang in der Wirtschaft zu überbrücken. Dabei liegen die Vorteile für Unternehmer, Arbeiter und den Staat auf der Hand. Die Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz. Somit droht ihnen keine Dequalifizierung infolge von Arbeitslosigkeit. Unternehmer müssen kein qualifizierten Personal entlassen. Geht es mit der Wirtschaft wieder bergauf, sind sie personell gut aufgestellt und werden nicht durch Such- und Einarbeitungskosten für neues Personal belastet. Und auch die Bundesregierung profitiert von der Kurzarbeit, drückt sie doch damit die offizielle Arbeitslosenquote. Vor dem Hintergrund der im Herbst stattfindenden Bundestagswahl kein zu unterschätzendes Argument. Mittlerweile sind bereits 1,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland von Kurzarbeit berührt. Ist Kurzarbeit also das ultimative Instrument zur Überwindung von Wirtschaftskrisen, ohne negative Begleiterscheinungen?
Leider nein. Zum einen verliert die deutsche Arbeitslosenstatistik zunehmend an Aussagekraft, da sie den Grad der Unterbeschäftigung nur noch unzureichend abbildet. Die Arbeitsmarktlage wird dadurch in der Öffentlichkeit verzerrt wahrgenommen. Hierdurch droht der Reformeifer der Bundesregierung zu erlahmen, denn aufgrund der umfangreichen Kurzarbeit blieb in Deutschland im internationalen Vergleich ein markanter Anstieg der Arbeitslosenzahlen aus.
Das gravierendste Problem dauerhafter Kurzarbeit besteht aber darin, dass sie – zu erheblichen Kosten – einen notwendigen Strukturwandel bremst. Kurzarbeit kann zwar zur Überbrückung von konjunkturellen Engpässen dienen, aber nicht dauerhaft eingesetzt werden. Bei der gegenwärtigen Krise handelt es sich jedoch mitnichten um eine rein konjunkturelle Krise. Branchen wie beispielsweise die Automobilindustrie stehen aufgrund von strukturellen Überkapazitäten unter einem massiven Anpassungsdruck. Daher wäre es unredlich, wenn der Eindruck vermittelt würde, dass nach Überwindung der Konjunkturkrise alle Beschäftigten der Branche wieder Vollzeit arbeiten könnten. Ehrlicher und hilfreicher wäre es, den drängenden Strukturwandel aktiv anzugehen, Chancen zu entwickeln für Weiterbildung, Umorientierung und alternative Beschäftigungen.
Ostdeutsche weniger arm als Wessis
„Die soziale Schere wird immer größer“ steht in der Onlineausgabe der FAZ*). Was soll uns diese Überschrift sagen? Sie suggeriert, alles werde schlimmer. Zu dem Zeitverlauf von Armut in Deutschland steht aber gar nichts im Artikel. Die Fakten sind auch ganz anders: Tatsächlich ist das Einkommensgefälle Ost-West nach der Wiedervereinigung zurückgegangen. Es besteht zwar weiter ein Einkommensunterschied, eine weitere Angleichung zwischen Ost und West ist jedoch nicht mit Transferleistungen zu erreichen, sondern nur mir echter wirtschaftlicher Konvergenz.
Außerdem: ein regionaler Armutsvergleich ist unsinnig, wenn nicht gleichzeitig die unterschiedliche Kaufkraft berücksichtigt wird. Die Einkommen alleine sagen zu wenig aus. 800 Euro in München sind eben nicht dasselbe wie 800 Euro in Greifswald. Allein schon die Unterschiede der Mietpreise sind zwischen Ost und West, Süd und Nord, Stadt und Land dramatisch. Auch andere „lokale Güter“ sind in den wirtschaftlich starken Regionen teurer als anderswo, das reicht vom Brot in der Bäckerei bis zum Bier in der Kneipe. Eine einfache Lösung besteht in der Berechnung von regionalen Armutsschwellen: Dann liegt die Armutsschwelle im Osten 120 Euro niedriger als im Westen, und die Armut ist dann in Ostdeutschland geringer als im Westen.
Beitragssenkung nicht in Sicht
Nach bisherigem Recht wären Rentenkürzungen im kommenden Jahr nicht zu vermeiden. Entwickelt sich die Wirtschaft in diesem Jahr so katastrophal, wie befürchtet, müssen die Erwerbstätigen in Deutschland mit massiven Gehaltseinbußen rechnen. Und weil die Renten an das Niveau der Löhne gekoppelt sind, müssen auch die Rentner mit Kürzungen zurechtkommen. Eine solche Situation hat es in der Geschichte der Bundesrepublik zwar noch nie gegeben, doch befinden wir uns auch in der mit Abstand schärfsten Rezession seit Kriegsende.
Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett nun aber beschlossen, dass Rentenkürzungen gesetzlich verhindert werden sollen und damit die Büchse der Pandora geöffnet. Durch diesen Schritt wird erstmals der Lohnbezug der Rentenanpassung außer Kraft gesetzt. Zwar ist offiziell geplant, dass zum Ausgleich die Renten in Zukunft langsamer steigen sollen, doch ist diese Ankündigung völlig unglaubwürdig. Ein Blick in die Rentenpolitik der jüngeren Vergangenheit belegt, warum.
Schon in den Jahren 2005 und 2006 wurde ein Sinken der Renten durch eine Schutzklausel verhindert. Allein hieraus ergibt sich eine nachzuholende Rentenkürzung von 1,75%. Bis diese Kürzung nachgeholt wird, ergeben sich jährliche Mehrausgaben von 4 Mrd. Euro. Anstatt bei guter wirtschaftlicher Lage die Kürzung einzuleiten, hat dann die große Koalition im Mai 2008 noch eins draufgelegt und den wahlstrategisch wichtigen Ruheständlern außerplanmäßige Rentenerhöhung für 2008 und 2009 von insgesamt 1,3% gewährt.
Konjunkturgeschenk oder Steuerzahlers gutes Recht?
Das zweite Konjunkturpaket wird gefeiert. Merkel, Steinmeier und Seehofer beglückwünschen sich für die 50 Milliarden-Spritze. Für das „Geschenk“ an Unternehmer, Schulen, Bürgermeister, Autofahrer und Steuerzahler. Den Glückwünschen an den Steuerzahler schließe ich mich an. Rückwirkend ab 1. Januar zahlt er erst ab dem 7.835sten verdienten Euro Einkommensteuer. Das sind immerhin 170 unversteuerte Euro mehr als bisher. In einem Jahr kommen noch einmal 170 Euro hinzu, dann steigt der Grundfreibetrag sogar auf 8.004 Euro. Nur – und das ist mein Einspruch an die Feierrunde – ein Geschenk ist das beileibe nicht. Es ist eine gebotene Wiedergutmachung! Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Grund sind insbesondere die gestiegenen Löhne und Gehälter. So sind viele Steuerzahler in eine höhere Progressionsstufe gerutscht und zahlen auf ein Prozent mehr Einkommen zwei Prozent mehr Steuer. Und so verdient der Fiskus sogar an der Inflation. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die Progression mitsamt dem Grundfreibetrag nach oben anzupassen. Das ist jetzt geschehen. Allerdings nicht genügend: gemäß den 32 Milliarden Euro an Mehreinnahmen müsste der Grundfreibetrag sogar auf 8.380 Euro steigen. Und das Wort „Geschenk“ ist in diesem Zusammenhang ganz und gar unpassend. Auch was die anderen Geschenke betrifft: Sie müssen von irgendjemandem – vom Steuerzahler – bezahlt werden.
Zur Grafik: Seit 2005 hat der Fiskus 32 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu verbuchen. Insgesamt stehen Bund, Ländern und Gemeinden 120 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung – jährlich!
Wer arbeitet, ist der Dumme
Finanzminister Steinbrück will alle beschenken: Die Hartz IV-Empfänger, die Rentner, die Kinder. Alle sollen 2009 laut Existenzminimumbericht mehr bekommen. Nur einer geht leer aus: Der Steuerzahler. Hierzu stellt das Finanzministerium in seinem Bericht lapidar fest, dass das steuerliche Existenzminimum der Steuerzahler, der so genannte Grundfreibetrag, eingefroren werden soll. Folge ist: Die Hartz IV-Regelsätze werden erhöht, der steuerfreie Grundfreibetrag der Steuerzahler aber bleibt auf dem niedrigen Stand von Januar 2005. Das aber ist ungerecht gegenüber allen Steuerzahlern. Auch für sie müsste das verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Existenzminimum wie bei den Hartz IV-Empfängern um 500 Euro angehoben werden.